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Déi gréng Stad hunn op d’eventuellt Verbuet vum Heeschen an der Stad Lëtzebuerg reagéiert.
Am Gemengerot gouf nämlech eng Upassung vum Règlement général de police proposéiert. Domat géif d’Heeschen am Zentrum tëscht 7 Auer moies an 10 Auer owes verbuede ginn. Déi gréng wëllen dëst Verbuet awer net ënnerstëtzen. Duerch esou e Verbuet géifen d’Leit nach méi ausgegrenzt a stigmatiséiert ginn. D’Partei kritiséiert hei eng bëlleg Walkampfpolitik. Mee dat organiséiert an aggressiivt Heesche misst effektiv eescht geholl ginn, esou de Communiqué.
Schreiwes vun déi gréng Stad Lëtzebuerg
Luxemburg, den 27. März 2023
Für eine lebenswerte und sichere Stadt ohne billige Wahlkampfpolemik
Der städtische DP-CSV Schöffenratschlägt heute im Gemeinderat eine Anpassung des „Règlement général de police“ vor, womit unter anderem das Betteln im Stadtzentrum von 7h00 bis 22h00 pauschal verboten werden soll. Der Schöffenrat argumentiert, hiermit gegen die organisierte Bettelei vorgehen zu wollen.
Als déi gréng Stad Lëtzebuerg werden wir dieses allgemeine Bettelverbot nicht unterstützen. Durch das Verbot werden bettelnde Menschen – Schätzungen vom Oktober zufolge ca. 70 Personen, die sich bereits in sehr prekären Situationen befinden ohne kriminell zu sein – weiter ausgegrenzt und stigmatisiert. Und in Bezug auf das Problem der bandenmäßigen organisierten Bettelei handelt es sich hier um nichts als billige Wahlkampfpolemik.
Das Problem der organisierten Bettelei muss selbstverständlich ernst genommen werden. Das Gemeinde-Reglement verbietet bereits heute das bandenmäßige Betteln in der Hauptstadt. In den vergangenen drei Jahren wurden landesweit laut Polizei und Justiz zwischen 12 (2019) und 42 (2020) Fälle notiert, und höchstens 5 in einer Gemeinde1 . Polizei und Justiz handeln demnach, so wie der Rechtsstaat dies vorsieht. Wir unterstützen lediglich die vom Schöffenrat vorgeschlagene Anpassung des Artikel 43, womit übergriffiges und aggressives Betteln untersagt werden soll.
Der Vorschlag der DP-CSV-Majorität, ein generelles Bettelverbot einzuführen, ist pure Augenwischerei. Die Bürgermeisterin hat bereits zugegeben, dass unklar ist, wie diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Wie soll z.B. ohne Beisein der Polizei bewiesen werden, dass eine Person tatsächlich bettelt und sich nicht einfach nur im öffentlichen Raum aufhält?
Die Maßnahme ist in der Praxis also nicht umsetzbar und wird demnach auch nichts an derständig bemühten Sicherheitssituation in der Stadt ändern. Es handelt sich dabei um Symbolpolitik, die darüber hinwegtäuschen soll, dass die Bürgermeisterin es in insgesamt fast 3 Jahrzehnten Regentschaft in der Hauptstadt nicht geschafft hat, jene Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, die sie den Bürger*innen seit Jahrzehnten verspricht.
Darüber hinaus ist das vorgeschlagene Bettelverbot auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat in seinem Urteil 20212 festgestellt, dass ein generelles Bettelverbot gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, in dem es um den Respekt des Privat- und Familienlebens geht. Aus Sicht der Straßburger Richter muss es Menschen erlaubt sein, öffentlich auf ihre Situation aufmerksam zu machen und um Almosen zu bitten.
Statt wahlkampfgetriebener Symbolpolitik brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz in sozialund sicherheitspolitischen Fragen. Unter dem grünen Minister für Innere Sicherheit wurde die Polizei unter anderem durch mehr Beamte im Bahnhofsviertel, mehr Präsenz auf dem Terrain und das Gesetz um Personen, die den Zugang zu Gebäuden blockieren abzuführen gestärkt. Diese Entwicklung muss konsequent weitergeführt werden. Allerdings reicht es nicht aus, sich nur auf repressive Maßnahmen zu konzentrieren, sondern auch die Prävention, z.B. anhand von mehr Streetwork, Housing-first und mobilen Gesundheitsangeboten sowie dezentralisierten sozialen Strukturen, muss konsequent ausgebaut werden.